Cyberkriminalität beim Online-Bezahldienst PayPal

Sicheres Online-Shopping: Das müssen Sie beachten

  1. Sicheres Passwort:
    Je komplizierter das von Ihnen gewählte Passwort ist, desto besser. Kombinieren Sie Sonderzeichen mit Buchstaben und Zahlen, um ein möglichst sicheres Passwort zu generieren. Notieren Sie Ihre Passwörter nicht auf dem Computer, sondern – wenn überhaupt – auf Papier. Verwenden Sie für jeden Account unterschiedliche Passwörter und nutzen Sie einen Passwortmanager, mit dem Sie besonders sichere Passwörter kreieren und speichern können.
  2. Sicherer Onlineshop:
    Im Internet gibt es zahlreiche Angebote, die schlichtweg zu schön sind, um wahr zu sein. Zusätzlich existieren viele Fake-Shops, die täuschend echt wirken. Prüfen Sie deshalb vor jeder Bestellung, ob ein Onlineshop wirklich seriös ist. Kontrollieren Sie dazu Impressum und Gütesiegeln und informieren Sie sich im Internet über den Onlineshop. Eine gute Möglichkeit ist das Lesen von Rezensionen anderer Nutzer, um sicherzustellen, ob es sich um ein seriöses Online-Business oder einen Fake-Shop handelt.
  3. Sichere Bezahlmöglichkeiten:
    Die meisten Onlineshops bieten viele verschiedene Bezahlsysteme, um eine Bestellung abzuwickeln. Wer beispielsweise auf Rechnung kauft, ist relativ sicher, denn gezahlt wird erst, wenn die bestellte Ware auch wirklich angekommen ist. Per Vorkasse sollte dagegen nie bezahlt werden, da das Betrugsrisiko enorm hoch ist.

 

PayPal: Käuferfallen

Das beliebte Bezahlsystem PayPal ist generell sicher, bequem und verspricht in bestimmten Fällen Käuferschutz. Damit sind Betrugsopfer in den meisten Fällen abgesichert und bekommen finanzielle Schäden ersetzt. Doch Betrüger kennen und nutzen die Lücken des Dienstes. Sie geben sich als Verkäufer aus und bringen ihre Opfer um viel Geld.

Vorsicht bei "Geld an Freunde und Familie senden"

Über die PayPal-Sonderfunktion «Geld an Freunde und Familie senden» können Nutzer Verwandten und Freunden kostenlos Geld schicken. Doch für das Bezahlen einer gekauften Ware im Internet darf diese Funktion laut PayPal-Bedingungen nicht genutzt werden. Wer es dennoch tut, ist nicht durch den Käuferschutz abgesichert. Betrüger nutzen dies aus, indem sie sich auf Verkaufsplattformen als Privatverkäufer ausgeben und ihre Opfer dazu überreden, über die Funktion «Freunde und Familie» zu bezahlen. Geht das Opfer darauf ein, ist es sein Geld für immer los. 

Tipp: Egal, wie ehrlich und sympathisch der Verkäufer wirkt, bezahlen Sie nie über die PayPal-Funktion «Geld an Freunde und Familie senden». Auch wenn Sie Verkäufer sind, sollten Sie sich nicht darauf einlassen, diese Funktion zu nutzen, auch wenn der Käufer über diese bezahlen will.

 

Rückversand ohne Beleg

Bei dieser für Betrüger effektiven Masche bietet der Täter, oft aus dem Ausland, etwas zum Verkauf im Internet an, beispielsweise seltene Sammelkarten. Das Opfer entscheidet sich zum Kauf, zahlt regulär über PayPal mit Käuferschutz und wiegt sich in Sicherheit. Der Täter schickt nun die Ware, doch statt der wertvollen Sammelkarten, handelt es sich um billigen Ersatz. PayPal müsste dem Käufer nun den Kaufpreis zurückbuchen. Der Haken: Das gilt nur, wenn der Käufer den Rückversand mit einem gültigen Versandbeleg nachweisen kann. Dieser ist laut PayPal jedoch nur gültig, wenn der Name des Versandunternehmens, das Versanddatum sowie die Namen und Adressen von Empfänger und Versender darauf stehen. Der Täter setzt also darauf, dass sein Opfer einen entscheidenden Fehler macht und die falschen Karten per Brief verschickt und somit nur eine Portoquittung erhält, was nicht als Beleg gilt. Der Käuferschutz entfällt somit und das Opfer ist sein Geld los.

Tipp: Wenn Sie etwas verschicken, achten Sie stets auf einen gültigen Versandbeleg. Welche Belege von PayPal akzeptiert werden, können Sie in der «Verkäuferschutzrichtlinie» unter Punkt 4.4.2 nachlesen.

 

PayPal: Verkäuferfallen

PayPal bietet auch für Verkäufer Schutz vor Betrug. Der sogenannte Verkäuferschutz gilt beispielsweise, wenn ein Betrüger das PayPal-Konto eines Kunden gehackt und darüber unberechtigte Käufe getätigt hat.

Falsche Empfänger

Das Opfer möchte über das Internet beispielsweise ein gebrauchtes Smartphone verkaufen. Der Täter gibt sich als Käufer aus, möchte das Smartphone aber nicht zu sich, sondern an eine andere Adresse geschickt bekommen. Das Opfer ist damit einverstanden. Der Täter überweist nun per PayPal das Geld, schreibt aber im Überweisungsbetreff beispielsweise «Laptop» statt «Smartphone». Dem Opfer fällt das nicht auf und verschickt die Ware mit Versandbeleg, in welchem die falsche Adresse hinterlegt ist.

Der Betrüger behauptet nun, er habe einen Laptop bestellt, aber stattdessen ein Smartphone erhalten. PayPal erstattet ihm den bezahlten Betrag und er behält das Smartphone. Der Verkäuferschutz greift nicht und das Opfer geht leer aus, da es an eine andere als die in den Transaktionsdetails angegebene Adresse geliefert hat.

Tipp: Verschicken Sie die Ware ausschliesslich an die Empfängeradresse, die in den Transaktionsdetails von PayPal angegeben ist und achten Sie auf die korrekte Artikelbezeichnung im Überweisungsbetreff.

Versand ohne Beleg

Das Opfer möchte etwas im Internet verkaufen. Der Betrüger gibt sich als Käufer aus und bezahlt über PayPal mit Käuferschutz. Das Opfer verschickt nach der Überweisung die Ware als unversichertes Paket. Der Täter behauptet nun, die Ware sein nie angekommen und erhält von PayPal den bezahlten Betrag erstattet. Das Opfer fühlt sich betrogen und reklamiert Verkäuferschutz. Doch PayPal zahlt nicht, wenn die Ware ohne gültigen Versandbeleg verschickt wurde.

Tipp: Verschicken Sie als Verkäufer über PayPal bezahlte Ware nur mit einer von PayPal akzeptierten Versandart.