Rechnungen bezahlen und dabei sparen

Wir zeigen Ihnen heute, wie Sie mit der richtigen Taktik beim Rechnungen bezahlen, noch etwas Geld sparen können.

Wir kennen es alle: Eine Handwerksrechnung kommt per Post. Die Kosten sind klar. Aber wenn man es schwarz auf weiss vor sich hat, entwickelt es nochmal einen andere Wucht. Mehrere tausend Franken sind da keine Seltenheit. 

 

Zahlungsziel genau beachten

Viele übersehen, dass eine Rechnung ein sehr umfangreiches Schriftstück ist. Denn darauf ist auch immer das Zahlungsziel vermerkt. Das kann sofort, 6 Tage, 10 Tage, 30 Tage oder sogar 90 Tage sein. Es gibt aber in der Schweiz keine gesetzlich geregelte Zahlungsfrist von 30 Tagen, wie etwa in Deutschland. 

 

Tagesgeldkonto nutzen

Wer also weiß, viele Tage Zahlungsfrist ihm gesetzt sind, der kann handeln. Wird das Geld ohnehin schon auf einem Sparkonto vorgehalten, so könnte es für die Zeit, bis kurz vor dem Schluss der Zahlungsfrist auch auf ein Tagesgeld-Konto liegen. Dort werden zwar im Moment nur sehr niedrige Zinsen berechnet. Aber immerhin kann man so bei großen Summen, schnell ein paar Franken herausschlagen. 

 

Zahlungsfrist im Kalender markieren

Kommt der Tag der Zahlungsfrist, muss man vorbereitet sein. Idealerweise wird der Betrag nicht erst am letzten Tag der Fälligkeit angewiesen. Denn die Zahlungsfrist sagt aus, an welchem Tag das Geld spätestens am Konto des Zahlungsempfängers sein muss. Es empfiehlt sich also, einige Tage vor der Frist das Datum im Kalender zur markieren. 

 

Fälligkeitsdatum beachten

Häufig wird das Zahlungsziel mit dem Fälligkeitsdatum verwechselt. Das Fälligkeitsdatum beschreibt aber den Tag, ab dem eine Rechnung rechtlich durchsetzbar, also vor einem Gericht erstreitbar ist. Also bitte genau lesen!

 

Skonto ist nicht automatisch abziehbar

Wer jetzt innerhalb der Zahlungsziels den korrekten Rechnungsbetrag überweist, wähnt sich meist als der Gute. Und so ziehen viele sich einen Skonto ab. 2 % bis 5% sind keine Seltenheit. Aber kein Unternehmen muss einen Skonto einräumen. Wird ein Skonto gewährt, muss dies eindeutig auf der Rechnung verzeichnet sein. Man darf sich nicht einfach so Skonto abziehen, weil das einer Rechnungskürzung gleichkommt. Und ist diese nicht besprochen, wird das Unternehmen die Summe nachfordern. 

 

Größere Beträge machen Zahlung auf Rechnung oder Karte möglich.

Wird Ihnen eine hohe Rechnung gestellt, dann mag diese Neuigkeit vielleicht eine der unangenehmsten Wahrheiten überhaupt sein: Auch wenn es eine hoch Summe ist, so kann der Dienstleister Barzahlung verlangen. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung dazu, überweisen zu dürfen. Das kann bei großen Vorhaben durchaus empfindliche Summen betreffen, die wieder Banken nicht so gerne in Bar ausgeben. Daher sollte das schon vor Vertragsabschluss geklärt werden.

 

Mahnspesen vermeiden

Auch in unserer Redaktion dachten viele, dass es völlig in Ordnung ist, Rechnungen bis zur ersten Mahnung liegen zu lassen und erst dann zu begleichen. Aber schon bei der ersten Mahnung können Mahnspesen für das wiederholte Ausfertigen der Rechnungsunterlagen aufgeschlagen werden, wenn das so im Vertrag festgehalten ist und dieser Passus steht heute bei fast allen dabei. Gesetzlich ist sogar ein Verzugszins von 5% möglich, denn dem Unternehmen sind Einnahmen entgangen, mit denen Sie schon rechnen konnten. 

 

Vorsicht: Betreibung möglich!

Manche Unternehmen machen sich heute nicht mehr die Mühe eine Mahnung auzusfolgen. Immer öfter wird direkt eine Betreibung gestartet. Und dann sind die Kosten erheblich. Neben der Betreibung selbst schlagen sich nämlich häufig Anwaltskosten dazu, wenn es ein komplexerer Fall ist. 

 

Sparen Sie sich also den Stress und die Kosten eines Betreibungsverfahrens. Überweisen Sie Rechnungen zum richtigen Zeitpunkt. Nehmen sie die Tagesgeld-Zinsen mit und so bekommen Sie auch glückliche Dienstleister und Lieferanten, die gerne wieder für Sie und mit Ihnen arbeiten werden!