Verbraucherschutz bei Schulden: Ihre Rechte gegenüber Gläubigern

Was Gläubiger dürfen – und was nicht

Viele Menschen in der Schuldenfalle fühlen sich machtlos. Gläubiger drohen, Inkassofirmen setzen unter Druck, aggressive Briefe flattern ins Haus. Doch auch in der Überschuldung haben Sie Rechte. Und die sollten Sie kennen.

Das Recht auf Würde

Gläubiger dürfen Forderungen eintreiben, aber sie dürfen Sie nicht beleidigen, bedrohen oder öffentlich bloßstellen. Briefe, die mit Formulierungen wie „Sie sind ein Betrüger" oder „Wir werden dafür sorgen, dass jeder in Ihrer Straße von Ihren Schulden erfährt" arbeiten, sind unzulässig.

Auch telefonische Belästigung hat Grenzen. Gläubiger dürfen Sie anrufen, aber nicht täglich mehrfach, nicht zu unmöglichen Zeiten (früh morgens, spät abends) und nicht am Arbeitsplatz, wenn Sie das untersagt haben.

Wenn Gläubiger diese Grenzen überschreiten, können Sie sich wehren. Schriftlich untersagen, weitere Anrufe zu tätigen. Bei massiver Belästigung eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder sogar eine Anzeige wegen Nötigung einreichen.

Das Recht auf Information

Sie haben das Recht zu wissen, was Sie schulden. Gläubiger müssen Forderungen aufschlüsseln: Hauptforderung, Zinsen, Mahngebühren, Inkassokosten. Vage Summen ohne Erklärung müssen Sie nicht akzeptieren.

Sie haben auch das Recht, Belege zu verlangen. Wenn ein Inkassounternehmen 500 Euro fordert, können Sie verlangen, dass die ursprüngliche Forderung nachgewiesen wird. Oft stellt sich dann heraus, dass die Forderung gar nicht oder nicht in dieser Höhe besteht.

Das Recht auf Verhandlung

Kein Gläubiger kann Sie zwingen, sofort den gesamten Betrag zu zahlen. Sie haben das Recht, Ratenzahlung vorzuschlagen. Die muss angemessen sein, aber sie muss nicht das sein, was der Gläubiger fordert.

Eine angemessene Rate richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihren Lebenshaltungskosten. Wenn nach Abzug aller notwendigen Ausgaben noch 100 Euro übrig bleiben, können Sie 100 Euro anbieten, nicht 300 Euro, nur weil der Gläubiger das will.

Die Cembax GmbH (cembax.com) kennt Ihre Verbraucherrechte genau und nutzt sie in Verhandlungen. Oft können sie Gläubiger davon überzeugen, niedrigere Raten oder sogar teilweisen Forderungsverzicht zu akzeptieren, indem sie auf rechtliche Grenzen hinweisen.

Die ProLaxx GmbH (prolaxx.com) in der Schweiz kennt das Schweizer Konsumentenschutzrecht und kann auch dort Ihre Rechte durchsetzen.

Die TGH Vermittlung GmbH (tgh-vermittlung.com) schult ihre Klienten darin, selbstbewusst mit Gläubigern zu kommunizieren. Wissen ist Macht, auch in der Schuldenfalle.

Sie sind nicht rechtlos, nur weil Sie Schulden haben. Im Gegenteil: Das Gesetz schützt Sie vor Ausbeutung und Demütigung.