Privatkonkurs - So rechnest Du mit Gläubigern ab

Viele Konsumenten in der Schweiz werden schleichend zahlungsunfähig und verschulden sich immer mehr. Sie geben mehr aus, als sie haben. Um aus diesem Teufelskreis herauszukommen, hilft meist nur ein Privatkonkurs (in Deutschland: Insolvenz). Aber was ist das? Und ist der Privatkonkurs der Schritt, den Du gehen solltest? Heute erklären wir Dir was ein Privatkonkurs ist und welche Möglichkeiten für Dich bestehen, wenn Du vor einem Schuldenberg stehst.

 

Unfähig zu zahlen – der Beginn des Schuldenbergs

Was bedeutet es überhaupt Zahlungsunfähig zu sein? Man spricht vom verschuldet sein, wenn wir einen Kredit aufnehmen und die vereinbarten Raten zahlen. Aber Schulden werden nicht gleich zu einem Problem, solange Du Deine monatlichen Kreditraten bezahlen kannst. Anders sieht es aus, wenn Deine monatlichen Ausgaben Deine Einnahmen übersteigen. Unvorhergesehene Umstände verändern Deine finanzielle Situation und erschweren Deine Rückzahlung. In dem Fall sprechen wir von der Verschuldung und der Zahlungsunfähigkeit. Der BGH beschreibt dies folgendermaßen(BGH v. 24.5.2005 – IX ZR 123/04 = NJW 2005, 3062; BGH v. 19.7.2007 – IX ZB – 36/07 = NZI 2007, 579, 581 BGH v. 6.12.2012 – IX ZR 3/12 = NJW 2013, 940, 941.):

„Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, wenn der Schuldner nicht innerhalb von drei Wochen in der Lage ist, 90 % seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten zu begleichen.“

Die Zahlungsunfähigkeit gehört zu den Gründen, die ein Konkursverfahren einleiten können.

 

Privatkonkurs – ist es wirklich der letzte Ausweg?

Laut der Privatinsolvenz handelt es sich bei einem Privatkonkurs um die

„...Erklärung einer natürlichen Person, dass diese überschuldet ist und sich in einem Insolvenzverfahren befindet.... In allen Ländern dient das Verfahren der Schuldentilgung gegenüber den Gläubigern.“

Gemäß Rechteasy ist das Ziel des Konkursverfahrens in vielen Staaten unterschiedlich. In Deutschland, der Schweiz und Österreich ist das Ziel die Verluste fair auf die Gläubiger zu verteilen. In Frankreich sichert man den Erhalt von Arbeitsplätzen und in den USA gewährt man damit dem Schuldner einen Neustart.

 

Eine Privatinsolvenz ist abhängig von der persönlichen und wirtschaftlichen Situation. Eine allgemeingültige Empfehlung kann hier nicht ausgesprochen werden. Schaue Dir Deine Einkommenssituation dazu an und wie viele Schulden Du tatsächlich hast. Besteht bei Dir eine Lohnpfändung oder war der Gerichtsvollzieher bereits bei Dir? Abhängig von diesen Faktoren, kannst Du es abwägen, ob eine Privatinsolvenz bei Dir in Betracht kommt. Allgemein kann man sagen, dass eine Privatinsolvenz ratsam ist, wenn Du kein pfändbares Einkommen besitzt. Zudem bietet sich eine Privatinsolvenz an, wenn Du Deine Schulden nicht innerhalb von sechs Jahren zurückzahlen kannst.

 

Stelle Dich Deinen Schulden und wende Dich an Schuldenberatungen

Ein Privatkonkurs ist kein Zuckerschlecken und birgt Nachteile wie der Einkommensverzicht, der Eintrag in einem öffentlichen Verzeichnis und die Benachrichtigung an den Arbeitgeber. Deswegen ist es so, dass bevor Du den Schritt der Privatinsolvenz eingehst, Du als Schuldner versuchen musst Dich zuvor außergerichtlich zu einigen. Dazu kannst Du Dich an öffentliche oder private Schuldnerberatungen wenden, welche Dich vertreten und Dir einen Schuldenbereinigungsplan erstellen. In diesem stellen sie alle offenen Forderungen auf. Außerdem vereinbaren sie mit Gläubigern Stundungen, Ratenzahlungen oder ein Schuldenerlass.

Die Schuldnerberatung Kanzlei Grundmann zeigt in Ihrem Artikel: „Schulden: Die sechzehn größten Irrtümer und Missverständnisse, dass durch das Einschalten einer Schuldnerberatung die Interesse beider Parteien berücksichtigt werden. Auf Basis der Konkursverordnung wird ein Ausgleich zwischen den Parteien verhandelt, bei dem beide Interessen wirtschaftlich von dem Ergebnis profitieren. Gläubiger sind an dem Verfahren auch interessiert, obwohl sie dadurch einen Verlust eingehen. Das Verfahren gibt ihnen die Möglichkeit einen Teil ihrer Forderung zurückzubekommen. 

 

Deswegen gilt für Dich, setze Dich mit einer Schuldnerberatungsstelle in Verbindung. Spreche Deine Gläubiger an und erläutere Deine finanzielle Situation. Eventuell besteht die Option, dass Du Deine Schulden in Raten abzahlen kannst oder ein Teil Dir erlassen wird. In Deinem Schuldenbereinigungsplan, welchen Du zusammen mit Deiner Schuldenberatung erstellt hast, hältst Du Deine Raten an Deine Gläubiger fest. So kommst Du aus den Miesen und hast Deine Finanzen wieder im Griff.